Immobilienkanzlei Thomas Engelits
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Generell richten sich unsere Vertragsbedingungen nach den Honorarrichtlinien der Immobilien- u. Vermögenstreuhänder, diese werden auf Anfrage gerne zugesandt.

Die jeweiligen Verwaltungshonorare hängen vom betreffenden Haus und  von den geforderten Leistungen ab.

 

In der Erstbegehung des Hauses werden die Leistungen durch die/den anwesenden Eigentümer festgelegt, darauf basierend wird ein Anbot samt Verwaltungsvertrag und Vollmacht für die/den Eigentümer erstellt.

Der Verwaltungsvertrag bildet die Vertragsgrundlage im Innenverhältnis zu den/dem Eigentümern, die Vollmacht im Außenverhältnis gegenüber Behörden, Ämtern und Professionisten.

Wir würden uns freuen, auch von Ihnen zur Anbotslegung eingeladen zu werden.

 

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen
für Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen
für Miete, Pacht und Baurecht